Das Berufsbild 

Hundeverhaltensberater

 

Bislang gibt es in Deutschland kein einheitliches Berufsbild für professionell tätige Hundetrainer. Vereinzelt wurden in den Bundesländern uneinheitliche Zertifizierungen durch verschiedene zum Teil öffentliche Institutionen angestrebt und angeboten. So war es beispielsweise der Tierärztekammer Schleswig Holstein oder der IHK Potsdam ein Anliegen gewisse Zertifizierungen anzubieten. Seit dem 01.08.2014 ist nun alles anders! Endlich hat man durch Novellierung des Tierschutzgesetzes eine Erlaubnispflicht für gewerbliche Hundeausbilder geschaffen!

Erlaubnispflichtig ist im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung nun auch die Ausbildung von Hunden und die gewerbsmäßige Anleitung des Tierhalters zur Hundeausbildung gemäß § 11 Abs.1 Nr. 8 Buchst. f TierSchG. Seit dem 01.08.2014 benötigen alle Hundetrainer- und Hundeausbilder sowie Hundepsychologen in Deutschland eine Genehmigung des Veterinäramtes und müssen ihre Sachkunde nachweisen. Ziel der Regelung ist es, im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards sicherzustellen.

Hundeverhaltenstherapeuten  behandeln insbesondere verhaltensauffällige Hunde und korrigieren deren Problemverhalten. Diese Tätigkeit ist im weiteren Sinne der Hundeausbildung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f TierSchG (n.F.) zuzuordnen; sie erfordert ein hohes Maß an Sachkunde und Zuverlässigkeit . Daher benötigen auch Hundeverhaltenstherapeuten eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f TierSchG

Die Behörde prüft die Sachkunde des Antragstellers im Einzelfall aufgrund der Darlegungen und Nachweise im Antrag. Dabei sind grundsätzlich alle Aspekte zu würdigen, die zur Sachkunde beitragen können (bisherige Tätigkeit, jede Art von relevanter Aus-, Fort- oder Weiterbildung, erfolgreich abgelegte Prüfungen). Kommt die zuständige Behörde im Rahmen der Einzelfallprüfung zu der Überzeugung, dass die dargelegten Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausreichen, kann die Sachkunde in einem Fachgespräch (i.d.R. beim Veterinäramt) nachgewiesen werden.

Das Fachgespräch besteht aus insgesamt drei Teilen.

Die eigene Betonung einer langen Erfahrung sagt nichts über die Qualität einer Hundeschule aus. Unsere Eltern beschäftigten sich schon in den 30er Jahren mit der Haltung und Erziehung von Dobermännern und Foxterriern - nichtsdestotrotz begab sich in den 60ern die erste eigene unangenehme Begegnung mit einer Hundeschnauze (Biss ins Gesicht). Es gibt Hundetrainer, die plappern in hartnäckiger Weise 40 Jahre alte Unwahrheiten nach, blos weil sie in dem einen oder anderen "Hundefachmann" ihr großes Vorbild entdeckten. Eine Aufreihung von Seminaren, die man besuchte oder die Nennung von TV-berühmten Hundefachmännern/-frauen, denen man "sogar" mal persönlich begegnete kann weder über deren noch über die eigene Qualifikation etwas aussagen im Hinblick auf Fachwissen und die Fähigkeit dieses auch "unter die Leute zu bringen" .

Weiter muss man erkennen, dass die eigene Methodik nicht die einzige Wahrheit ist, die zum Hund führt, aber eherne Gesetze aus der Evolution unserer Hunde als Rudeltiere auch im heutigen Leben eines Haushundes Bestand haben und in der Aufrechterhaltung einer sozialen Ordnung begründet sind. Jemand der hier als Argument aufführt, dass unsere Hunde ja seit vielen Generationen nicht mehr in Rudeln leben und schon die Domestikation diese Struktur aufbrach kann sich nicht vorstellen, wie ein Hund tatsächlich denkt und welche soziale Intelligenz in unseren besten Freunden aus dem Tierreich steckt. Wir halten also weniger von medienträchtigen "Hundegurus" sondern mehr von wissenschaftlich haltbaren Erkennnissen von Frau Dr. Feddersen-Petersen, Herrn Dr. Erik Zimen, Herrn Dr. Wörner, Herrn Dr. Leidhold und nicht zuletzt natürlich Herrn Eberhard Trumler

Aus dieser Erkenntnis haben wir unser Rudelordnungsprinzip entwickelt


Wir begrüßen Sie recht herzlich bei der 

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